| Bei Erhaltung-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
wie z.B.
- Innenrenovierung Ihrer Wohnräume ( Farbgestaltung,Tapezieren,
...Bodenlegearbeiten )
- Wärmedämmung / Trockenbau
- Fassaden- und Fensteranstrich
Im Privathaushalt ( selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung,
Mietwohnung )
können bis zu 600 Euro (oder 20% von 3.000 Euro ) eingespart
werden.
Vorraussetzungen für
den Erhalt des Steuerbonus sind : |
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Der Steuerbonuns beträgt max.
20 % von 3.000 Euro der
Erhaltungs- / Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen,
d.h. maximal 600 Euro.
Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt
in Anspruch genommen werden. |
| Kein
Steuerbonus :
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich,
wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten
außergewöhnliche Belastungen oder Sonderaugaben
geltend gemacht werden. |
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| - Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener
Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der
.. Rechnung ausgewiesen
.. sein.Materialkosten oder
sonstige gelieferte Waren sind nicht
...zu berücksichtigen.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des
.. Malerbetriebes ...überwiesen
werden,
.. und die Leistungen und Zahlungen
müssen nach dem 31. ...
.. Dezember 2005 erbracht
.. worden sein.
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in
Form
...einer.Überweisung
oder
...eines Kontoauszuges ist
unbedingt erforderlich.
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| Malerarbeiten ( nur Arbeitskosten ) |
2.350,-- € |
| 16% Mwst. *) |
367,-- € |
| Abzugsfähige Kosten |
2726,-- € |
| Steuerermäßigung 20 % |
545,20 € |
| Direkt von der Steuerschuld abziehbar |
545,20 € |
| *) Änderungen des ges. MwSt.-
Staz vorbehalten |
Individuelle
Fragen... ? .. Hier
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